Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elektrotechnik Fernandes · Merkurstr. 45c, 67663 Kaiserslautern
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Elektrotechnik Fernandes (Einzelunternehmen), Inhaber Herr Nelson Tadeu Quintas Fernandes, Merkurstr. 45c, 67663 Kaiserslautern, Telefon (0631) 98410527, E-Mail info@e-fernandes.de (im Folgenden kurz Elektrotechnik Fernandes), und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
Auf Anfrage des Kunden erstellt Elektrotechnik Fernandes, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, (fern-)mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Elektrotechnik Fernandes zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung von Elektrotechnik Fernandes kommt der Vertrag zustande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.
Angebote von Elektrotechnik Fernandes gegenüber Unternehmern sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Lieferung
Elektrotechnik Fernandes liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft, auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Es können auch explizit Nettopreise mit dem Zusatz „zzgl. Steuer“ bzw. „plus Steuer“ angegeben sein.
Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Mit der Auftragsbestätigung werden 30 %, bei Photovoltaikanlagen 50 %, der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Elektrotechnik Fernandes stellt hierzu eine gesonderte Rechnung.
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Elektrotechnik Fernandes berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; diese betragen bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte und bei Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elektrotechnik Fernandes (Vorbehaltsware).
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Elektrotechnik Fernandes berechtigt, die Vorbehaltsware nach vorheriger Ankündigung zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Elektrotechnik Fernandes Zugang zu den Räumlichkeiten bzw. zur Einbaustelle zu gewähren und den Ausbau bzw. die Demontage der Vorbehaltsware zu dulden; die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde. Die Rücknahme der Vorbehaltsware sowie die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellen nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn Elektrotechnik Fernandes dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich:
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Elektrotechnik Fernandes bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bereits bezahlt wurde.
- Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiterzuveräußern, sofern sichergestellt ist, dass die Zahlung an Elektrotechnik Fernandes erfolgt und das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- Der Unternehmerkunde darf die Vorbehaltsware ohne Zustimmung von Elektrotechnik Fernandes weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich im Namen und Interesse von Elektrotechnik Fernandes. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Elektrotechnik Fernandes unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt in voller Höhe sicherungshalber an Elektrotechnik Fernandes ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange kein Verzug vorliegt, darf der Unternehmerkunde die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, jedoch nicht anderweitig darüber verfügen.
- Auf Verlangen hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem Abnehmer bekannt zu machen und die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Elektrotechnik Fernandes gibt Sicherheiten auf Verlangen frei, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
4. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet Elektrotechnik Fernandes über die Art der Nacherfüllung; es gilt zusätzlich § 377 HGB. Im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Elektrotechnik Fernandes nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet. Ein Schadensersatzanspruch wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von Elektrotechnik Fernandes nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich / Verweis
Es gelten die Regelungen unter III. entsprechend, sofern nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
Elektrotechnik Fernandes ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen; die Verantwortung gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Ausführung bleibt hiervon unberührt.
2. Kosten
Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden erstellt und sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen wird dem Kunden berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder diese Leistungen bei der Durchführung nicht verwertet werden können.
Übersteigen die zu erwartenden Kosten während der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten erheblich, informieren wir den Kunden unverzüglich. Gleiches gilt für Mängel, die erst bei Gelegenheit der Reparatur festgestellt werden.
Nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch der Reparatur wird die Sache nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Kostenerstattung wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
Bei der Berechnung werden Preise für Teile, Materialien, Sonderleistungen, Arbeitsleistung sowie Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag genügt eine Bezugnahme darauf; nur Abweichungen im Leistungsumfang sind gesondert aufzuführen.
Die für die An- und Abfahrt zur bzw. von der Einsatzstelle aufgewendete Zeit gilt als Arbeitszeit und wird als solche in Rechnung gestellt. Für die mit dem Fahrzeugeinsatz verbundenen Kosten (u. a. Kraftstoff, Verschleiß und Vorhaltung des Fahrzeugs) kann zusätzlich eine Pauschale berechnet werden; deren Höhe wird dem Kunden vor bzw. spätestens mit Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt grundsätzlich in vollen Stunden; eine bereits begonnene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Ein Anspruch des Kunden auf eine anteilige, minuten- oder tagesgenaue Abrechnung besteht nicht. Rechnet Elektrotechnik Fernandes im Einzelfall abweichend hiervon ab, geschieht dies freiwillig und aus Kulanz; hieraus kann weder für den betreffenden noch für künftige Aufträge ein Anspruch auf eine entsprechende Abrechnung hergeleitet werden.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde, hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich Aufwendungen für bestellte Ersatzteile sowie entgangenen Gewinn, zu bezahlen, sofern die Kündigung nicht auf von Elektrotechnik Fernandes zu vertretenden Umständen beruht. Nach der Kündigung stellt Elektrotechnik Fernandes eine nachvollziehbare Kostenaufstellung mit Zahlungsfrist zu.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Elektrotechnik Fernandes kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Bleibt der Kunde nach der dritten Mahnung weiterhin mit einer fälligen Zahlung im Rückstand, ist Elektrotechnik Fernandes berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen und die Forderung zu diesem Zweck an das Inkassounternehmen abzutreten; der Kunde wird über die Abtretung informiert. Die durch den Zahlungsverzug entstehenden Mahn- und Inkassokosten hat der Kunde zu tragen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und der Höhe nach angemessen sind.
5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat für angemessene Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. Montage zu sorgen sowie die erforderliche Energie, Anschlüsse, Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist Elektrotechnik Fernandes nach angemessener Fristsetzung berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Handlungen auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Elektrotechnik Fernandes haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf dem Zustand der bereits vorhandenen, nicht vom Auftrag umfassten Elektroinstallation (Bestandsanlage) beruhen. Erkennt Elektrotechnik Fernandes im Zuge der Arbeiten sicherheitsrelevante Mängel der Bestandsanlage, weist sie den Kunden hierauf hin; die Behebung solcher Mängel ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie gesondert beauftragt wird.
6. Frist für die Ausführung
Angaben zu Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei nicht vorhersehbaren, von Elektrotechnik Fernandes nicht zu vertretenden betrieblichen Behinderungen (z. B. Beschaffungsschwierigkeiten, höhere Gewalt) verlängern sich auch verbindliche Fristen entsprechend zzgl. angemessener Wiederanlaufzeit.
Bei Photovoltaikanlagen hängen Netzanschluss und Inbetriebnahme zusätzlich von der Anmeldung, Prüfung und Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers sowie ggf. vom Zählerwechsel durch den Messstellenbetreiber ab. Hierdurch bedingte Verzögerungen hat Elektrotechnik Fernandes nicht zu vertreten; vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend.
7. Abnahme, Übernahme durch den Kunden
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Gerät der Kunde in Verzug, gilt die Abnahme nach zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt; bei Nutzung ohne Abnahme nach sechs Werktagen ab Nutzungsbeginn. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel sind bis zu diesen Zeitpunkten geltend zu machen.
8. Erweitertes Pfandrecht
Elektrotechnik Fernandes steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu, auch wegen Forderungen aus früheren Aufträgen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand. Für sonstige Ansprüche gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Elektrotechnik Fernandes selbst oder durch Dritte Instandsetzungs- oder Montagearbeiten ausführen lassen, entfällt die Haftung für diese Arbeiten. Gleiches gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch erneuerungsbedürftiger Teile unterbleibt.
Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in zwei Jahren ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich keine zwingend längere Frist vorgeschrieben ist (z. B. bei Bauwerken gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
V. Schlussbestimmungen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@e-fernandes.de. Elektrotechnik Fernandes ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit, die nicht durch Verhandlung beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden die folgende Schlichtungsstelle kontaktieren:
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40 · Fax: 07851 / 795 79 41
Elektrotechnik Fernandes hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Elektrotechnik Fernandes vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; dies führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrecht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt, sofern Elektrotechnik Fernandes ihre Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet.
Elektrotechnik Fernandes ist berechtigt, Fotografien der ausgeführten Arbeiten (ohne Abbildung von Personen oder erkennbaren privaten Wohnraumdetails) zu Referenz- und Werbezwecken, insbesondere auf der Website und in sozialen Medien, zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten schriftlich widerspricht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die entsprechende gesetzliche Regelung.